Wie das BEM die Arbeitsfähigkeit fördert, Ängste abbaut und den Datenschutz wahrt
Das Betriebliche Eingliederungs-Management (BEM) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzes und Arbeitsrechts. Im Gegensatz zu optionalen Zusatzleistungen wie einem Jobrad ist das BEM eine gesetzliche Verpflichtung, die im §167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch neuntes Buch) verankert ist. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, ein BEM anzubieten, sobald ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Gesetzliche Grundlage und Verpflichtung
Gemäß §167 Abs. 2 SGB IX ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den betroffenen Arbeitnehmern ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls dem Betriebsrat oder anderen Interessenvertretungen, Lösungen zu finden, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu erhalten und zu fördern. Dabei sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen überwunden und erneute Arbeitsunfähigkeiten vermieden werden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, sondern auch der Sicherung des Arbeitsplatzes.
Ängste und Vorurteile gegenüber dem BEM
Trotz der positiven Zielsetzung des BEM sind viele Arbeitnehmer skeptisch oder sogar ängstlich gegenüber der Teilnahme an einem solchen Programm. Die Befürchtungen reichen von der Angst vor Stigmatisierung über die Sorge, dass persönliche Gesundheitsdaten missbraucht werden könnten, bis hin zur Furcht vor beruflichen Nachteilen wie Versetzungen oder gar Kündigungen.
Diese Ängste sind nicht unbegründet, besonders wenn das BEM vonseiten des Arbeitgebers nicht transparent und vertrauensvoll kommuniziert wird. Ein offener Dialog und die Sicherstellung, dass sämtliche im Rahmen des BEM gewonnenen Daten vertraulich behandelt werden, sind daher von entscheidender Bedeutung. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die Mitarbeiter die Vorteile und den Schutz, den das BEM bietet, verstehen und dass ihre Mitwirkung freiwillig und ohne Druck erfolgt.
Durchführung des BEM: Flexibilität und Herausforderungen
Die Durchführung eines BEM ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht jedoch das genaue Verfahren. Dies führt dazu, dass viele Betriebe ein einfaches Gespräch mit der Personalabteilung als BEM deklarieren, ohne die datenschutzrechtlichen Belange und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter ausreichend zu beachten. Ein sorgfältig strukturiertes und datenschutzkonformes Verfahren ist jedoch essenziell, um die Wirksamkeit und Akzeptanz des BEM zu gewährleisten.
Rechte des Arbeitnehmers im BEM-Verfahren
Ein zentraler Aspekt des BEM ist die Freiwilligkeit und das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer ist der alleinige Herr über das BEM-Verfahren und kann dieses jederzeit abbrechen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Diese Regelung stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter in den Prozess und ihre Bereitschaft zur Teilnahme.
Informationsfluss und Vertraulichkeit
Weder die Personalabteilung noch die Geschäftsführung erhalten Informationen über den Erfolg oder Misserfolg einer BEM-Maßnahme. Diese strikte Vertraulichkeit ist notwendig, um die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu schützen und das Vertrauen in den Prozess zu wahren.
Bildung eines BEM-Teams
Für die Durchführung eines BEM wird ein spezielles Team gebildet. Zu den zwingenden Mitgliedern gehören:
- Ein Vertreter des Betriebsrats
- Der Schwerbehindertenvertretung (SchwBV)
- Eine Vertrauensperson, die vom betroffenen Mitarbeiter benannt wird
Dieses Team stellt sicher, dass das BEM aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und professionell umgesetzt wird.
Unterstützung und Weiterbildung
In unseren Betrieblichen Konfliktmanagement-Programmen ist das Modul „BEM“ anwendungsfertig enthalten. Es umfasst einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung (BV), welche das Verfahren detailliert beschreibt. Das Institut für Konfliktlösung und Kommunikation bietet zudem Seminare für Arbeitnehmervertreter an, um sie umfassend auf ihre Rolle im BEM vorzubereiten und ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben.
Fazit
Das Betriebliche Eingliederungs-Management ist ein unverzichtbares Instrument im Arbeitsalltag, das weit über eine einfache gesetzliche Pflicht hinausgeht. Es bietet die Möglichkeit, Mitarbeiter nach längeren Erkrankungen wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess zu integrieren und ihre Gesundheit nachhaltig zu schützen. Die erfolgreiche Umsetzung des BEM hängt jedoch maßgeblich von der offenen Kommunikation und der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ab. Nur so können die Ängste abgebaut und die zahlreichen Vorteile des BEM voll ausgeschöpft werden.
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