Den vorliegenden Artikel zum Thema Mediation vs. Schlichtung vs. Schiedsrichter soll auf die Verfahren und besonders auf die Unterschiede eingehen. Werden mir in der Praxis und bei Fortbildungen doch immer wieder verwaschene Unterscheidungen vorgetragen. Das hört sich dann meist weder ganz richtig, noch ganz falsch an, aber eben verwaschen und unscharf. Und wenn jemand dann noch den "Schiedsrichter" als Mediator oder Schlichter ins Spiel bringt, sind sämtliche Klarheiten beseitigt.
Mediation ist das freundliche Gespräch unter Kontrahenten, bei dem ein neutraler Dritter – nennen wir ihn den Mediator – dabei hilft, das verlorene Verständnis füreinander wiederzufinden. Es ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem der Mediator mit den Medianden die Regeln aufstellt, aber niemals selbst Vorschläge macht. Im Klartext: Der Mediator unterstützt die Streitparteien dabei, auf Basis ihrer eigenen Interessen und Bedürfnisse eine Lösung zu finden. Er greift nicht inhaltlich ein, sondern moderiert den Prozess.
Das Mediationsgesetz in Deutschland gibt diesem Verfahren den Rahmen. Seit 2012 ist darin festgelegt, wie die Mediation abzulaufen hat: vertraulich, allparteilich und selbstbestimmt. Der Mediator ist dabei der Hüter der Regeln, aber kein Entscheider.
Bei der Schlichtung kommt der Begriff "Schlichter" ins Spiel, der mehr ist als nur ein Moderator. Er hört sich das an, was beide Seiten zu sagen haben, und legt dann einen Lösungsweg vor, den Schlichterspruch. Dieser Vorschlag ist wie eine Wegbeschreibung, die man annehmen kann, aber nicht muss. Der Schlichter ist also ein Begleiter, der aufzeigt, wie die Parteien ihren Streit beilegen könnten, ohne ihnen die Entscheidung abzunehmen.
Die gesetzliche Unterfütterung der Schlichtung variiert stark je nach Bereich. Es gibt spezielle Gesetze und Verordnungen, die bestimmte Schlichtungsverfahren vorschreiben, etwa im Verbraucherschutz oder bei bestimmten beruflichen Streitigkeiten.
Besonders bekannt ist die Rolle der Schlichtung in Tarifkonflikten. Hier sind ausschließlich die Tarifpartner – sprich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – die Herren des Verfahrens. Sie initiieren das Prozedere und bestimmen über die Spielregeln. Auch in diesem Kontext hat der Schlichterspruch keinen bindenden Charakter. Er ist viel mehr als Vorschlag zu betrachten, über dessen Annahme oder Ablehnung die Mitglieder der jeweiligen Parteien entscheiden. Dieses Vorgehen unterstreicht die Autonomie der Tarifpartner und ihren Willen, auf Augenhöhe zu einer Lösung zu gelangen, auch wenn der Weg dorthin manchmal steinig ist.
Jetzt zum "Schiedsrichter", der oft fälschlicherweise ins Feld geführt wird, wenn es um Mediation und Schlichtung geht. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine ganz andere Kategorie. Der Schiedsrichter, bekannt aus dem Sport, trifft eine bindende Entscheidung nach festen Regeln. Im Kontext der Konfliktlösung entspricht dies am ehesten dem Schiedsverfahren, bei dem ein oder mehrere Schiedsrichter (in diesem Kontext besser als Schiedsrichter bezeichnet) einen Streit endgültig entscheiden. Anders als bei der Mediation oder der Schlichtung, wo die Lösung gemeinsam erarbeitet oder vorgeschlagen wird, bringt das Schiedsverfahren eine endgültige Entscheidung von außen.
So unterscheiden sich Mediation, Schlichtung und das Schiedsverfahren grundlegend in ihrer Herangehensweise und Zielsetzung. Während Mediation und Schlichtung darauf abzielen, eine von den Parteien selbst getragene Lösung zu finden bzw. einen Lösungsweg aufzuzeigen, bringt das Schiedsverfahren eine endgültige Entscheidung von außen.
Alle drei Verfahren haben ihre Berechtigung und Einsatzgebiete, doch wichtig ist, sie nicht in einen Topf zu werfen – für Klarheit in der Kommunikation und Effizienz in der Anwendung.